union reiseruecktrittsversicherung
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Finanztestsieger
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Feriengarantie


Früher hat die Union Reiseversicherung die so genannte Feriengarantie angeboten, welche nichts anderes ist, als eine Reiseabbruchversicherung. Seit dem 01.07.2009 haben Sie nun auch den Namen umgestellt auf Reiseabbruchversicherung.
 
 Kundeninformationen

Service Telefon:
05139 - 959920
E-mail:
 info@ruecktrittsversicherung.info 

Bedingungsvergleich



Versicherungsleistungen:
- Falls Sie Ihren Urlaub schon in der ersten Urlaubshälfte abbrechen müssen, erhalten Sie einen Gutschein über den    gesamten Reisepreis um die gebuchte Reise wiederholen zu können.
- Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte, wird Ihnen der Wert der nicht genutzten Reisezeit erstattet.
- Falls Sie außerplanmäßig Ihre Reise verlängern müssen, z.B. Wirbelstrum, Erdbeben oder andere    Elementarereignisse werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten bis zu 5000 € erstattet.
- Falls die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage ist, bei der geplanten    Beendigung der Reise die Heimreise anzutreten, werden die zusätzlichen Kosten erstattet.
- Die Leistungen der Feriengarantie gelten nicht für alle Reisen. Ausgeschlossen sind Fährpassagen, Kreuzfahrten,    Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis pro Person/Mietpreis je Objekt über 2.000 €.