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Feriengarantie
Früher hat die Union Reiseversicherung die so genannte Feriengarantie angeboten, welche nichts anderes ist, als eine Reiseabbruchversicherung.
Seit dem 01.07.2009 haben Sie nun auch den Namen umgestellt auf Reiseabbruchversicherung.
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| - Falls Sie Ihren Urlaub schon in der ersten Urlaubshälfte abbrechen müssen, erhalten Sie einen Gutschein über den gesamten Reisepreis um die gebuchte Reise wiederholen zu können. |
| - Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte, wird Ihnen der Wert der nicht genutzten Reisezeit erstattet. |
| - Falls Sie außerplanmäßig Ihre Reise verlängern müssen, z.B. Wirbelstrum, Erdbeben oder andere Elementarereignisse werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten bis zu 5000 € erstattet. |
| - Falls die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage ist, bei der geplanten Beendigung der Reise die Heimreise anzutreten, werden die zusätzlichen Kosten erstattet. |
| - Die Leistungen der Feriengarantie gelten nicht für alle Reisen. Ausgeschlossen sind Fährpassagen, Kreuzfahrten, Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis pro Person/Mietpreis je Objekt über 2.000 €. |
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